Besucherinfo
e
Öffnungszeiten
Sporthallen und Schwimmhalle
Montag - Freitag
07.00 - 22.00 Uhr
Samstag
08.00 - 22.00 Uhr
Sonn- und Feiertag
10.00 - 18.00 Uhr
An folgenden Feiertagen bleibt die Schwimmhalle geschlossen:
Heiligabend, 1. und 2. Weihnachtsfeiertag, Silvester, Neujahr, Ostersonntag, Pfingstsonntag.
Bitte beachten Sie, dass die Schwimmhalle zu den Öffnungszeiten auch von Vereinen genutzt wird. Den Belegungsplan finden Sie hier.
Letzter Einlass ist eine Stunde vor Schließung der Einrichtung.
Sauna
Montag, Dienstag und Freitag
10.00 - 22.00 Uhr
Gemischt
Mittwoch
10.00 - 22.00 Uhr
Damen
Donnerstag
10.00 - 14.00 Uhr
14.00 - 22.00 Uhr
Herren
Gemischt
Samstag
09.00 - 22.00 Uhr
Gemischt
Sonn- und Feiertag
10.00 - 18.00 Uhr
Gemischt
An folgenden Feiertagen bleibt die Sauna geschlossen:
Heiligabend, 1. und 2. Weihnachtsfeiertag, Silvester, Neujahr, Ostersonntag, Pfingstsonntag.
Letzter Einlass ist eine Stunde vor Schließung der Einrichtung.
Bistro
Das Bistro Freischwimmer befindet sich im Freizeitbad baff und steht den Schwimm- und Sporthallennutzern zur Verfügung.
Sporthalle nutzen
Die Nutzung der Sporthallen kann per E-Mail beantragt werden. Dies gilt sowohl für die regelmäßige Nutzung, als auch für die Nutzung für Einzelveranstaltungen (z.B. Wettkämpfe, Sportfeste). Bitte geben Sie eine Telefonnummer für eventuelle Rückfragen an.
Bitte teilen Sie uns Folgendes mit:
- Welche Nutzung ist beabsichtigt (Vereinssport, Wettkampf etc.)?
- Was möchten Sie nutzen (z.B. ein Hallenteil der Drei-Feld-Halle)?
- Nutzungsumfang (Bsp. montags, von 15.00 Uhr bis 16.30 Uhr)
- Sofern es sich um zwei Trainingsgruppen handelt, bitten wir um eine entsprechende Angabe (Bsp. 15.00 – 15.45 Uhr Kinder; 15.45 – 16.30 Uhr Erwachsene)
- Nutzungszeitraum (Bsp. ganzes Schuljahr)
- Wer ist Vertragspartner (Schule, Verein etc.)?
- Trainieren Kinder/Jugendliche (bis 18 Jahre) oder Erwachsene?
- für die Zuordnung der Umkleidekabinen: Trainieren sowohl männliche, als auch weibliche Personen? Wie viele Sportler trainieren?
Um die Sporthalle nutzen zu können, ist der Abschluss eines Nutzungsvertrages erforderlich. Sofern Sie auch die Schwimmhalle nutzen wollen, wird hierfür ein separater Vertrag vereinbart. Der Nutzungsvertrag gilt schuljahresübergreifend.
Bis zum 15.02. des laufenden Schuljahres benötigen wir die Belegungswünsche für das darauffolgende Schuljahr. Die Anfragen werden mit den Belegungskapazitäten abgeglichen. Im Idealfall erhalten Sie Ihre Wunschzeiten, die im Vertragsanschreiben mitgeteilt werden. Dieses Anschreiben wird jedes Schuljahr erneuert.
Gerne stehen wir Ihnen für Fragen bezüglich der Verfügbarkeit und Nutzungsmodalitäten zur Verfügung.
Wichtige Informationen